Sozialpolitischer Sprecher Jörg Pusch dazu: „Hartz IV verletzt die Menschenwürde. Das hat DIE LINKE bereits bei der Einführung 2005 festgestellt. Seitdem haben sich die Verhältnisse weiter verschärft. Dieses Urteil sollte auch den letzten Zweifler wachrütteln. Man darf Menschen in Not nicht die Lebensgrundlage entziehen. Das ist unmenschlich und nun wahrscheinlich auch rechtswidrig. Denn im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und eine Kürzung der Leistung ist daher grundgesetzwidrig. Somit gibt es keine Rechtfertigung, diese fragwürdige Praxis fortzusetzen.“
DIE LINKE.LISTE fordert, dass das Jobcenter Oberhausen auf Sanktionen verzichtet, bis eine Rechtssicherheit vom Bundesverfassungsgericht vorliegt, die hoffentlich positiv im Sinne der Betroffenen ausfällt.
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