Am 01.04.2019 soll die örtliche Planung zur Pflege nach §7 Alten- und Pflegegesetz NRW entschieden werden. „Die Bedürfnisse der Menschen, die von Geburt an, oder wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls behindert sind, werden in diesem Plan so gut wie vollständig ausgeblendet. Es findet sich lediglich die Aussage: >>Tendenziell wollen junge Pflegebedürftige individueller und selbstbestimmter leben<<“, bemängelt Heike Hansen, Mitglied im Sozialausschuss für DIE LINKE.LISTE Fraktion und erinnert damit daran, dass eben nicht nur die Bedürfnisse von Senioren zu bedenken sind. 2016 wurde im Deutschen Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Ziel des seit Jahren diskutierten Gesetzes ist es, behinderten Mensch ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Daher soll jeder behinderte Mensch individuell entscheiden können, wie er leben möchte. Ein entscheidender Aspekt ist hier der Wohnwunsch der Betroffenen, dem jedoch wegen einem Mangel an geeignetem Wohnraum viel zu Häufig nicht entsprochen wird. Dazu erklärt Hansen weiter: „Durch den Mangel an barrierefreiem und/oder WG geeignetem und bezahlbarem Wohnraums ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Bereich des Wohnens in vielen Fällen nicht möglich. Das ist ein entscheidendes Hemmnis auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben behinderter Menschen. Hier ist die Kommune verpflichtet zu handeln! Sie muss Bedingungen schaffen, die eine Umsetzung dieses Grundrechts sicherstellt.“ Anstatt ausschließlich auf Investoren zu hoffen, die neue Wohnmöglichkeiten für behinderte Menschen im Stadtgebiet errichten, fordert DIE LINKE.LISTE, dass zuständige Stellen der Stadt Oberhausen tätig werden und zeitgemäße Konzepte entwickeln, mit deren Hilfe, behinderte Menschen, ihre Vorstellungen von einem selbstbestimmten Leben bzw. Wohnen verwirklichen können.
Ein Beitrag von Heike
21.03.2019