Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) hat das Jobcenter Erfurt dazu verpflichtet, für die Beschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an pandemiebedingtem Homeschooling zu sorgen.
Die Antragstellerin bezieht SGB II Leistungen und besucht die 8. Klasse der staatlichen Grund- und Regelschule. Ihre Mutter hatte die Übernahme der entstehenden Kosten für einen Computer sowie Drucker nebst Zubehör beantragt, was Jobcenter und Sozialgericht ablehnten.
Das LSG sorgte per einstweiliger Anordnung für die Durchsetzung des Anspruchs, die Entscheidung ist unanfechtbar (Az.: L 9 AS 862/20 B ER).
„Mit diesem Urteil hat das Landessozialgericht Thüringen positive Rechtsgeschichte geschrieben. Denn es ist völlig klar, dass in einem solchen Fall der Bedarf für die Kostenübernahme eines Computers besteht. Auch in Oberhausen bekommen bei der beschlossenen und bestellten Anzahl digitaler Endgeräte nicht alle Haushalte ein solches, obwohl sie es für das Homeschooling dringend benötigen. Darauf hat unsere Fraktion mehrfach hingewiesen.“, erklärt Lühr Koch, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.LISTE.
„Wir fordern daher vom Jobcenter Oberhausen, dass es entsprechende Anträge bewilligt ohne langwierige Verfahren zu führen. Ich möchte betonen: Dabei sprechen wir ausdrücklich nicht von Darlehen, wie dies in Oberhausen oft gehandhabt wird, sondern der kompletten Kostenübernahme. Denn es besteht ein Recht auf Bildung und Chancengleichheit, das nicht erst in diesen Krisenzeiten ohnehin oftmals kaum gewährleistet ist. Niemand darf in unserer Stadt die Bildung aufgrund des Einkommens der Eltern oder kommunalpolitischer Fehlentscheidungen verwehrt bleiben.“