AutorInEin Beitrag von Lühr
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
28.07.2021

DIE LINKE.LISTE: Job-Center muss Begleitung zu Terminen zulassen!

Aktuell können wieder Präsenztermine beim Jobcenter Oberhausen stattfinden. Allerdings wird in den Einladungen darauf hingewiesen, dass eine Begleitung nicht zugelassen sei.

Diese Regelung widerspricht geltendem Recht. Das Sozialgesetzbuch 10 sieht im Paragrafen 13 in Absatz 4 eindeutig vor, dass Personen sich zu einem Behördengang von einem Beistand begleiten lassen können. Als Beistand gilt dabei, wer die Person zu Behörden wie dem Job-Center begleitet.

Dazu bedarf es weder einer Anmeldung noch einer besonderen Legitimation.

„Wir fordern das Job-Center auf, diese offensichtlich rechtswidrige Regelung unverzüglich einzustellen. Es gibt zahlreiche Gründe, warum Menschen bei Behördengängen einen Beistand hinzuziehen und das ist auch ihr Recht. Ich sehe keinen Grund, warum derartige Beschränkungen in den Briefen des Job-Centers stehen. Auch unter Hygiene-Aspekten muss die Begleitung durch einen Beistand gewährleistet werden. Wir fordern eine kurzfristige Korrektur dieser Praxis, anderenfalls prüfen wir rechtliche Schritte.“, fordert Lühr Koch, Mitglied im Sozialausschuss für DIE LINKE.LISTE.

Auch bei der Arbeitsagentur hatte es vor rund drei Wochen einen entsprechenden Vorfall gegeben, bei der die Security den Beistand am Betreten des Gebäudes gehindert hatte. Nach einer Beschwerde der Betroffenen und einer Nachfrage der LINKEN.LISTE konnte der Vorfall aufgeklärt werden. Die Arbeitsagentur entschuldigte sich und bestätigte, dass entsprechende Begleitungen natürlich möglich seien.

Lühr Koch dazu: „Das Vorgehen der Arbeitsagentur, sich zu entschuldigen finde ich sehr anständig. Fehler können passieren und müssen nur korrigiert werden. Gleiches fordern wir von den Verantwortlichen des Job-Centers.“

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