AutorInEin Beitrag von Henning v. Stoltzenberg
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
27.11.2017

DIE LINKE.LISTE Oberhausen lehnt Neufassung der OVO ab

Zur geplanten Neufassung derOrdnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen OVO erklärt der Vorsitzende der FRaktion DIE LINKE.LISTE Oberhausen, Yusuf Karacelik auf der Ratssitzung am 27.11.2017:

„Lassen sie mich beginnen mit einer bekannten Paraphrase eines Zitats des französischen Schriftstellers Anatole France: „Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet es den Reichen wie den Armen unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen“.

 

– Nicht anders verhält es sich mit der heute zur Abstimmung vorliegenden Beschlussvorlage zurNeufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen OVO.

 

Sie verbietet in ihrer majestätischen Gleichheit Reichen wie Armen in Oberhausen das Betteln unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen, Krankheiten oder persönlicher Notlagen.

 

Sie verbietet Reichen wie Armen das Betteln unter Einsatz von Tieren als Druckmittel sowie das stille Betteln unter Beteiligung von Kindern.

 

Ebenso verbietet sie wohnungslosen Alkoholkranken und solchen, die Wohnung oder Haus ihr eigen nennen können, das Trinken unter dem spärlichen und zugigen Schutz der Bushaltestellenhäuschen der STOAG.

 

Gleiches gilt für die zweckentfremdende Nutzung von Bänken in Fußgängerzonen und öffentlichen Grünanlagen.

 

Egal ob Banker oder Bettler, sich für ein Nickerchen im Sonnenschein auf einer Oberhausener Parkbank auszustrecken ist beiden gleichermaßen verboten.

 

Fürwahr, eine wahrhaft gerechte Verordnung, so könnte man meinen. Wenn, ja wenn sie denn wirklich sowohl Reiche und Arme gleichermaßen meinen würde.

 

Dass dies nicht der Fall ist, kann man sich unschwer denken.

 

Es sind schließlich nicht die Reichen, die Wohlhabenden, diejenigen, denen es noch gut geht, auf die diese Verordnung abzielt, sondern jene, die sowieso schon am Rand der Gesellschaft stehen.

 

Die Zahl der bettelnden Banker hat sich in Oberhausen trotz Finanzkrise, Bankenkrise und Eurokrise in den letzten Jahren kaum erhöht.

 

Jedenfalls – ich lasse mich hier gerne korrigieren – ist mir diesbezüglich im Oberhausener Straßenbild nichts aufgefallen.

 

Was aber auffällt – und dies nicht nur in Oberhausen, sondern in allen deutschen Großstädten – ist die Zunahme der Armut und ihre zunehmende Sichtbarkeit: Rentner_innen, die Abfallkörbe nach Pfandgut durchsuchen.

 

Psychisch kranke, alkohol- und suchtkranke Menschen, die den Ansprüchen unserer zwanghaft auf Leistung und Selbstoptimierung fixierten Gesellschaft nicht mehr genügen können.

 

Zuwanderer_innen aus den neu in die EU aufgenommenen Staaten Osteuropas, die der Armut in ihren Herkunftsländern zu entfliehen trachten.

 

Selbst die Perspektive sich hier als Bettler_innen durchzuschlagen ist für sie offensichtlich besser, als in ihren Heimatländern zu bleiben.

 

Und genau diese Menschen sind Ziel von Teilen der Regularien in der bisherigen OVO und der hier nun zur Abstimmung vorliegenden Neufassung derselbigen.

 

Wenn man die zur Abstimmung stehende Vorlage liest, könnte man meinen, dass es in Oberhausen ein massives Problem mit auf der Straße lagernden Gruppen von Alkoholkranken und Menschen gibt, die betteln, ja womöglich sogar „aggressiv“ betteln.

 

Richtig ist, dass es beides gibt.

 

Gruppen von Menschen, die in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren und Menschen, die betteln.

 

Mehr aber auch nicht.

 

Von keiner dieser Gruppen geht eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung aus, keine dieser Gruppen stellt gar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

 

Um diese aber entgegen den Fakten behaupten zu können, wird eine rechtlich äußerst zweifelhafte und auf verantwortungslose Weise Vorurteile gegen diese Personengruppen schürende Konstruktion bemüht: das subjektive Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, dem Rechnung getragen werden müsse.

Doch was ist dieses sogenannte subjektive Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung?

Es ist – ich kann es ihnen verraten – nichts weiter als der Wunsch von der Armut und dem Elend der anderen, der „Verlierer“, die die Konkurrenzgesellschaft zwangsläufig hervorbringt, in der eigenen Ruhe und Behaglichkeit nicht behelligt zu werden.

Es ist nichts weiter als die irrationale, weil unbegründete Angst vor denen, die anders sind, die in ihrem Habitus nicht der bürgerlichen Norm entsprechen.

Von wem für wen die wirkliche Gefahr ausgeht, zeigen zum Beispiel die zahlreichen Morde an und Mordanschläge auf Wohnungslose in diesem Land, die immer wieder für ein kurzes Entsetzen in Teilen der Öffentlichkeit sorgen.

Doch hier werden dann keine Maßnahmen ergriffen, die für die potenziellen Opfer dieser Gewalttaten irgendetwas an ihrer ganzobjektiven Gefährdungssituation zum Besseren ändern würden.

Aufgabe des Staates ist es tatsächliche Gef

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