Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Ende April und den Gebührenerhöhungen der Sparkassen und anderen Kreditinstituten in den letzten Jahren ergeben sich zahlreiche Fragen. Der BGH hatte entschieden, „automatisch“ erzwungene Gebührenerhöhungen seien rechtswidrig. Vielmehr hätte diesen explizit zugestimmt werden müssen.
Nachdem mehrere Bürger*innen auf unsere Fraktion zugekommen sind und Fragen zu den geltenden Regelungen und dem Umgang der Sparkasse Oberhausen mit dem Urteil hatten, hatte DIE LIN-KE.LISTE beantragt, Herrn Mebus und Herrn Gäng zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuladen. Dies wurde von Oberbürgermeister Daniel Schranz aus formalen Gründen abgelehnt.
Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE.LISTE muss trotzdem Transparenz über die neuen rechtlichen Regelungen und deren Umsetzungen durch die Sparkasse geschaffen werden. Hier besteht ein klares öffentliches Interesse, was u.a. auch die Verbraucherberatungen so sehen. Dieses geht über eine Information im Verwaltungsrat hinaus, da dieser geheim tagt und die Mitglieder bei Strafe zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
„Ich erzähle kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir die letzten Gebührenerhöhungen aller Kreditinstitute für unsozial halten, weil sie wieder einmal die Menschen mit niedrigem oder fehlendem Einkommen treffen und finanziell belasten. Diese negative Entwicklung muss rückgängig gemacht werden. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt für die Stadtsparkasse, das zu korrigieren. Damit könnte sie ja sogar öffentlich punkten.“, erklärt Yusuf Karacelik, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.LISTE.
„Da ich die Fragen an den Sparkassenvorstand nicht im Haupt- und Finanzausschuss stellen konnte, stelle ich sie nun öffentlich. Die WAZ hat am 27.10. berichtet, dass Sie die gesamten Einnahmen durch die Erhöhung seit April bis Dezember zurückzahlen. Dabei handele es sich um einen Betrag von rund einer Million EUR. Das finden wir sehr erfreulich. Dennoch – gibt es nicht noch weitergehende Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger? Das Urteil benennt den Zeitraum der Rückzahlungen bis mindestens 2018. Ist es womöglich nicht sogar der Zeitraum der letzten zehn Jahre? Es gibt in der öffentlichen Diskussion gewichtige Stimmen, die genau das unterstützen.
Uns liegen Briefe von Bürgerinnen und Bürgern von Anfang Oktober vor, mit denen die Stadtsparkasse Oberhausen auf deren Rückerstattungsforderungen der rechtswidrig abgezogenen Gebühren antwortet. Der Vorstand suggeriert darin unter Bezug auf ein völlig abwegiges BGH-Urteil, dass die bisherige Praxis bis April dieses Jahres doch rechtens gewesen sei.
Weiter unten wird dann ein einstelliger Betrag als einmalige Zahlung angeboten. Sie beziehen sich dabei nur auf die Gebührenerhöhung vom 01. April 2021. Begründung und Rechnung sind eindeutig falsch! Wie schon erwähnt, hätten sie mindestens die entsprechenden Erhöhungen der letzten drei Jahre, wahrscheinlich aber sogar die der letzten 10 Jahre zurückerstatten müssen.
In der „Vereinbarung“, die die Kundinnen und Kunden unterschreiben sollen, heißt es dann schließlich, mit der Zahlung dieses Betrags wären alle etwaig bestehenden oder künftigen Ansprüche abgegolten. Können Sie mir das erklären? Offensichtlich wissen Sie, auf welch brüchigem Eis Sie sich bewegen, sonst würden Sie so etwas nicht in diese Vereinbarung aufnehmen. Warum sollen Kundinnen und Kunden auf künftige Ansprüche verzichten, wenn laut Ihres Briefes doch angeblich keine bestehen?
Und dann am Ende diese Verschwiegenheitserklärung gegenüber Dritten! Da drängen sich mir doch die Fragen auf, wie viele dieser Briefe Sie verschickt haben, wie viele Kundinnen und Kunden darauf geantwortet haben und zu guter Letzt: Wieviel die Sparkasse durch diese Briefe gespart hat?“
DIE LINKE.LISTE tritt seit Bekanntwerden der aktuellen Gebührenerhöhungen bei mehreren Banken für deren Rücknahme ein.
„Es ist einfach unglaubwürdig, dass die Banken angeblich stärker unter der Krise leiden als die Mehrheit der Oberhausener Bevölkerung. Wir fordern alle Banken auf, Gebührenerhöhungen zurückzunehmen und Kund*innen mit niedrigem Einkommen, niedriger Rente oder Hartz IV-Bezug kostenlose Konten zur Verfügung zu stellen.“, so Karacelik abschließend.