AutorInEin Beitrag von Jörg
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Die Linke Kreisverband Oberhausen
05.11.2019

Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig: Jobcenter muss handeln

Die Leistungen, die Hartz IV-Beziehende vom Jobcenter erhalten, dürfen ab sofort nicht mehr um 100 Prozent gemindert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am heutigen Dienstag entschieden. Sanktionen dürfen 30 Prozent nicht mehr übersteigen. Bisher konnten die Leistungen bei mehrfachem vermeintlichen „Fehlverhalten“ um 60 Prozent oder sogar ganz gestrichen werden, inklusive der Miet- und Heizungszahlungen. Sanktionen galten bisher grundsätzlich drei Monate, nun sollen sie ausgesetzt werden, wenn die Betroffenen sich „einsichtig“ zeigen. Hierzu erklärt Jörg Pusch, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.LISTE: „Dass die Sanktionspraxis mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgemildert wird, ist ein wichtiger politischer und juristischer Teilerfolg. Es kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass betroffene Menschen auch mit einer dreißigprozentigen Streichung staatlicher Leistungen zumindest zeitweilig gezwungen sein werden, unter dem Existenzminimum zu leben. Das bedeutet bis zu drei Monate bittere Armut. Sanktionen können also weiterhin dazu genutzt werden, Menschen in niedrig entlohnte und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu zwingen. Unsere Fraktion lehnt nicht nur die Sanktionen, sondern das gesamte Hartz IV Zwangsregime seit seiner Einführung kategorisch ab. Die Bundesregierung muss dieses Gesetz endlich kippen und durch eine garantierte sowie sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Bis es soweit ist, fordern wir das Jobcenter auf, die Gesetzesänderungen unverzüglich umzusetzen und alle Spielräume zu nutzen, um soziale Härten für Betroffene zu vermeiden.“

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