AutorInEin Beitrag von Yusuf
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
07.12.2021

MAN GHH Immobilien vs. Kleingärten: BI und DIE LINKE.LISTE unterstützen Vergleichslösung

Im Klageverfahren der MAN GHH Immobilien GmbH gegen den Kleingärtner Karl-Heinz Hartmann hat am Donnerstag ein Gerichtstermin stattgefunden.

Stein des Anstoßes war eine Sitzbank im Durchgangsbereich der Kleingärten in Sterkrade, die angeblich von Karl-Heinz Hartmann aufgestellt worden sein soll, so der Vorwurf. Außerdem soll entgegen der bisherigen Zusicherung die Räumung seines Gartens gerichtlich durchgesetzt werden, wie der Klageerweiterung zu entnehmen ist. Die neue Sitzbank, die unweit einer seit vielen Jahren dort platzierten zweiten aufgestellt wurde, ist bereits im Vorfeld des Termins entfernt worden, um guten Willen im Sinne einer einvernehmlichen Lösung zu demonstrieren.

„Es wäre durchsichtig und sehr unfair, mit dieser Klage an Karl-Heinz Hartmann weiterhin ein Exempel statuieren zu wollen.“, erklärt Yusuf Karacelik, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.LISTE.

„Die BI hat guten Willen gezeigt und die Bank abgebaut, weil es doch in Wirklichkeit gar nicht darum geht. Es geht um die Gärten und die bestehende Freifläche, darum dreht sich der Interessenskonflikt. Nun ist die MAN GHH Immobilien an der Reihe, auf die Kleingärtner*innen zuzugehen.“

Das Gericht schlägt einen Vergleich vor. Dieser beinhaltet, dass die Gegenstände auf öffentlichen Flächen des Grundstücks entfernt werden, was bereits geschehen ist, und die Angelegenheit verbindlich für erledigt erklärt wird. Des Weiteren soll sich Karl-Heinz Hartmann verpflichten, die lange Zeit gepachteten Flächen vollständig geräumt zu übergeben. Im Gegenzug soll sich die MAN GHH Immobilien verpflichten, etwaige Zwangsmaßnahmen erst dann vorzunehmen, wenn es für das Grundstück einen im Rat abgestimmten Bebauungsplan gibt. Im letzten Punkt geht es darum, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.

Dies würde bedeuten, dass beide Seiten ihre Kosten selbst tragen und die Verfahrenskosten geteilt würden. Karl-Heinz Hartmann und sein Verteidiger Tim Engels erklärten sich noch während des Gerichtstermins bereit, auf den Vergleich einzugehen. Die anwaltliche Vertretung der MAN GHH Immobilien GmbH wollte sich nicht festlegen und hat nun bis zum 20.

Januar Zeit zu reagieren.

Yusuf Karacelik: „Wir wünschen uns, dass dieser Vergleich geschlossen wird. In der aktuellen Situation wäre dies für alle Beteiligten das beste Ergebnis.“

Das Grundstück im Besitz der MAN GHH Immobilien GmbH hat einen Umfang von rund 30.000 m² und beherbergt zahlreiche Pflanzen, Tiere und Insekten. Es ist eine wichtige Freifläche von öffentlichem Interesse im stark bebauten Oberhausen, die im Hochsommer Kühle spendet und auf der Starkregen versickern kann. Rund 50 Besitzer*innen von Kleingärten auf dem Gelände schlossen sich im Sommer 2021 zur Bürger*inneninitiaitve Grüne Lunge 3.1 zusammen, um gegen die Bebauung des Geländes mit hochpreisigen Ein-Familien-Häusern und für den Erhalt des Geländes zu protestieren.

 

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