Die ersten Workshops zur Planung einer neuen Oberhausener Gesamtschule haben bereits stattgefunden.
Mit der Eröffnung einer neuen Gesamtschule im Knappen-Viertel bietet sich der Stadt Oberhausen eine sehr gute Chance, eine nicht nur barrierefreie, sondern eine wirklich inklusive Schule zu realisieren.
Dabei benötigt eine inklusive Schule vor allem die Realisierung einer neuen Raumplanung. Außerdem müssen neue Lehr- und Lernkonzepte umgesetzt werden.
Hierzu erklärt Heike Hansen, Stadtverordnete für DIE LINKE.LISTE und Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderung: „Unser Ziel muss es sein, mit dem Schulneubau das in der UN-Behindertenrechtskonvention garantierte Recht auf gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu realisieren. Damit das gelingt, fordern wir, die Fachkompetenz des Beirats für Menschen mit Behinderung in alle zukünftigen Planungen mit einzubeziehen. Es genügt bei weitem nicht, einfach nur barrierefreie Toiletten und Eingänge zu planen.“
Das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, welches am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft trat. Die UN-Behindertenrechtskonvention umfasst eine Vielzahl auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmter Regelungen. Artikel 24 erkennt das Recht auf Bildung an. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die UN-Behindertenrechtskonvention damit ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.
DIE LINKE.LISTE setzt sich seit dem Bestehen der Konvention für deren konsequente Umsetzung ein.