AutorInEin Beitrag von Henning v. Stoltzenberg
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Die Linke Kreisverband Oberhausen
31.01.2018

Niema Movassat (DIE LINKE) wird Drogenpolitischer und Verfassungspolitischer Sprecher im Bundestag

Nachdem der Oberhausener Bundestagsabgeordnete Niema Movassat DIE LINKE als Obmann für den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bestätigt wurde, benannte die Linksfraktion ihn nun zum sowohl drogenpolitischen als auch verfassungspolitischen Sprecher. In beiden neuen Funktionen möchte Movassat lange überfällige Debatten und Reformen im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft anstoßen:

„DIE LINKE steht für eine Drogenpolitik ohne ideologische Scheuklappen. Drogenpolitik muss eine präventive, sachliche und glaubwürdige Aufklärung über die Wirkung und Risiken von Drogen ermöglichen“, so Movassat. Nur so könne ein selbstverantwortlicher Umgang mit Rauschmitteln entwickelt werden. Wenn Drogenkonsum problematische Ausmaße annimmt, müsse schnell und unkompliziert Hilfe geleistet werden. „Anstatt aber ausreichende Mittel für präventive und therapeutische Angebote bereitzustellen, gibt Deutschland aber über 80 Prozent seiner Ausgaben im Drogenbereich für die Strafverfolgung aus. Insbesondere der Konsum von Cannabis und der Anbau für den Eigenbedarf muss endlich entkriminalisiert werden“, so Movassat weiter.

Als verfassungspolitischer Sprecher sieht Movassat seine Aufgaben vor allem darin, den Überwachungsstaat zurückzudrängen und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger an der Politik auszubauen.

Hierzu erklärt er:
„Seit Jahren erleben wir einen rasanten Abbau von Grundrechten. Unter dem Vorwand, den Terror zu bekämpfen, wurde ein sogenanntes Sicherheitsgesetz nach dem anderen verabschiedet. Niemand kann wollen, dass wir in einem Überwachungsstaat leben. Das wäre das Ende der Demokratie. Stattdessen brauchen wir einen Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürgern in Form von mehr direkter Demokratie. Ziel muss es sein, den hier lebenden Menschen mehr Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen und diese verfassungsmäßig zu verankern.“

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