Rede von Petra Marx auf der Ratssitzung am 28.06.2021
Zur Satzung der Stadt Oberhausen über die Kindertagespflege ab dem 01.08.2021:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn es um die Verbesserung von Arbeitsbedingungen der Tageskinderpflege geht, wird die DIE LINKE.LISTE sich nicht verschließen.
Dazu ein Zitat aus dem Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz:
„Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 (einem Gesetz zur Änderung des SGB VIII) neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.“
Umso mehr verwundert es unter unter Punkt 7 (§14 Entwurf der Satzung ) , ebenfalls im Fazit zu lesen :
S.139-141: „Eine Erhöhung des Stundensatzes um 5% erfolgt ab dem 01.08.2021 und gegebenenfalls, sofern der Haushalt der Stadt Oberhausen es zulässt, eine weitere Erhöhung des Stundensatzes um 5% ab dem 01.01.2023.
Sehr geehrte Damen und Herren- wenn eine solche Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag stünde – würden Sie diesen unterschreiben?
Wir alle wissen – das Angebot der Kindertagespflege, schafft eine nicht unerhebliche Einsparung gegenüber dem Angebot der Tagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung. Ohne die Tagesmütter und -Väter könnten Sie den seit 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gar nicht umsetzen. Sie nutzen den Ausbau der Kindertagesbetreuung unter anderem dazu, eventuelle Rechtsanspruchsklagen von der Stadt Oberhausen abzuwenden.
Wenn ich das richtig sehe, erhalten die Tagespflegepersonen nun ab dem 01.01.22 zusätzliche 50 Cent, also 5,50€. Und vielleicht, wenn der Haushalt der Stadt es zulässt, ab dem 01.01.23 noch einmal 5%, das wären aufgerundet ca. 0,28 Cent, also insgesamt 5,78€. Bemerkenswert. Zeitgleich wird aber für Fahrten bei Betreuung des Kindes im Haushalt der Erziehungsberechtigten keine Fahrtkostenpauschale mehr gezahlt. Wie hoch war denn so im Schnitt die gezahlte Fahrtkostenpauschale, frag ich mich gerade. Sagen Sie mal einem Handwerker der bei Ihnen was reparieren soll, er soll seine Anfahrt nicht berechnen, schließlich könnte er ja Ihren Kühlschrank auch bei sich reparieren. Mal sehen, was der Ihnen antwortet. Nun gut, da sind ja die zusätzlichen 50 Cent flugs wieder eingespart.
Ich hätte da dann noch eine Frage an Sie: Wenn Sie länger als 10 Tage krank sind, zahlen sie dann eigentlich ihre Vertretung selber?
Werden die laufenden Kosten: Strom, Wasser Heizung, Miete , Krankenkasse, Versicherungen etc. dann geringer?
Ich zitiere noch einmal:
„Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 (einem Gesetz zur Änderung des SGB VIII) neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.“
Wenn die Kindertagespflege doch gleichwertig zur Kita ist, weshalb wird sie dann nicht gleichwertig vergütet?
Meine Damen, meine Herren, Meine Damen, meine Herren, Wir haben großen Respekt vor der Arbeit aller Tagesmütter und -väter und ihrem Engagement. Ja, sie sollen selbstverständlich mehr Vergütung erhalten, aber eben gleichwertig. Deshalb können wir diese Vorlage nur ablehnen, da sie die Situation der Tagesmütter und -Väter nicht verbessert, sondern ihre prekären Arbeitsbedingungen zementiert.
Vielen Dank.