Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
über das Gutachten der Universität Wuppertal wurde bereits viel gesagt und viel diskutiert. So verdeutlicht das Gutachten, dass die Verteilung der Wasserflächen nur suboptimal organisiert ist und dringend einer Optimierung bedarf. Das bisherige Nebeneinander in der Planung zwischen Schulverwaltung und Sportamt muss ein Ende haben und die Vergabe der Wasserflächen muss aus einer Hand erfolgen. Hier sind wir uns offenbar auch alle einig. Auch den anderen beiden Punkten 2 und 4 des CDU-Antrags ist zuzustimmen, gehen sie ja auf die Empfehlungen der Universität Wuppertal zurück.
In einem Punkt pflichten wir dem Gutachten aber nicht bei. Ein großer Teil des Problems der heutigen Situation ergibt sich nämlich daraus, dass wir in Oberhausen zu wenig Wasserflächen haben. Dies ist Folge eines verfehlten Bäderkonzeptes, dass die Schließung von zwei Hallenbädern und die Fokussierung auf Spaßbäder zur Folge hatte. Auch die Zahl der Lehrschwimmbecken nahm in der jüngeren Vergangenheit ab. Längst kann nicht allen Schülerinnen und Schülern schulortnah Schwimmunterricht angeboten werden. Auch hatten Schülerinnen und Schüler früher in ihrer Grundschulzeit noch insgesamt zwei Jahre Schwimmunterricht. Inzwischen ist dies längst auf ein Jahr reduziert.
Des Weiteren gehen die Gutachter davon aus, dass die Lehrschwimmbecken immer zur Verfügung stehen. Die noch bestehenden sind allerdings chronisch sanierungsbedürftig und der Sanierungsrückstand nimmt weiter zu, so dass immer wieder einzelne Lehrschwimmbecken über einen längeren Zeitraum geschlossen bleiben müssen. Das Lehrschwimmbecken an der Alsfeldschule lässt grüßen.
Und schließlich geht das Gutachten davon aus, dass die Hallenbäder nur für die Schulen da seien würden. Dies ist aber mitnichten so, und hier liegen auch meine Bauchschmerzen mit dem CDU-Antrag, die ich auch schon im Sportausschuss formuliert habe.
Meine Damen und Herren, es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir für die Zeiten des Schwimmunterrichts die Nichtschwimmerbecken für andere Besucher sperren und so zum Beispiel Familien mit kleinen, nicht schwimmenden Kindern ausgrenzen. Wann sollen diese denn sonst kommen, wenn nicht am Vormittag? Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Schwimmbäder in der Regel nur bis 17 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet sind. Den Familien oder anderen Menschen die Schwimmbecken wegzunehmen wäre ein fatales Zeichen.
Aber natürlich, die Schulen und mit ihnen die Schülerinnen und Schüler dürfen und sollen aufgrund der aktuellen Situation mangelhafter Wasserflächen und mangelhafter Vergabe nicht die Leittragenden sein.
Wir plädieren daher stark dafür, den ersten Punkt aus dem CDU-Antrag ebenfalls nur als Prüfauftrag zu formulieren, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, Vorschläge zu erarbeiten, wie beiden Nutzergruppen gerecht werden kann. Darüber wurde auch im Sportausschuss beraten und auch Rechtsdezernent Motschull sprach sich dafür aus, um auch die Frage zu klären, ob in den Bäder-Verträgen überhaupt eine Schließung der Nichtschwimmerbecken möglich wäre.
Langfristig lässt sich die Gesamtsituation allerdings nur über neue moderne Lehrschwimmbecken und ein neues Hallenbad erreichen, eine Notwendigkeit, die heute spätestens wieder an Aktualität gewinnt.
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