AutorInEin Beitrag von Martin
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Die Linke Kreisverband Oberhausen
02.04.2019

Rede im Rat der Stadt Oberhausen am 01.04.2019 Aussetzung der Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach Paragraph 8 Kommunalabgabegesetz die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße. Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung – in häufigen Fällen eine zusätzliche – nicht leisten können, oder keinen Kredit erhalten. Auch die Möglichkeiten von Stundungen und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des Kommunalabgabegesetzes berücksichtigt die persönliche oder finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger somit nicht. Kritisch muss auch angemerkt werden, dass zur Rechtfertigung der Beiträge bei jedem Straßenausbau pauschal eine Wertsteigerung der angrenzenden Immobilien angenommen werde, dies tritt aber natürlich nicht immer notwendigerweise ein. Nicht nur in NRW wird derzeit über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diskutiert. Zuletzt hat Bayern die Straßenbaubeiträge rückwirkend ab dem 01.01.2018 abgeschafft, Hamburg hat seit 2016 die Bestimmungen zu Straßenbaubeiträgen ersatzlos gestrichen und Berlin hat sein Straßenbaubeitragsgesetz bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Zahlreiche Initiativen, Verbände und Parteien fordern daher auch für NRW die Abschaffung der Beiträge. Der nordrheinwestfälische Landtag beschäftigt sich seit einigen Monaten daher intensiv mit dem Thema. So liegt von Seiten der SPD-Fraktion ein entsprechender Antrag vor. Landesverkehrsminister Hendrik Wüst sprach sich auf einer Delegiertenversammlung der CDU Mittelstandsvereinigung ebenfalls mit den Worten gegen die Gebühren aus: „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation durch das Land würden die Bürger entlasten und ein Investitionshemmnis bei der kommunalen Infrastruktur beseitigen.“ Zuletzt hat die Regierungskoalition einen ersten Aufschlag gemacht und möchte es zukünftig den Kommunen freistellen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Dies ist sicherlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss, denn dies wird dazu führen, dass reiche Städte und Gemeinden zukünftig ohne die Erhebung entsprechender Beiträge ihre Anliegerstraßen ausbauen und sanieren. Finanzschwache Städte wie Oberhausen werden hingegen entweder nicht bauen oder aber ihre Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit teilweise hohen Beiträgen zur Kasse bitten müssen. Das ist in höchstem Maße ungerecht und führt zur Spaltung unseres Landes. Straßen und deren Infrastruktur dienen generell der Allgemeinheit, werden von ihr auch so genutzt und gehören damit zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Damit ist auch der Unterhalt und die Erneuerung von der Allgemeinheit  zu finanzieren. Die Kosten für die Städte und Gemeinde müssen vollständig durch das Land NRW kompensiert werden. Ob und wie eine Neuregelung erfolgen könnte, ist noch vollkommen unklar. Wegen dieser Unklarheit möchten wir die KAG-Bescheide für Maßnahmen ab sofort aussetzen bis es auf Landesebene eine Entscheidung über eine neue gesetzliche Grundlage gibt. Auf diese Weise gewinnt sowohl die Stadt Oberhausen als auch die Bürgerinnen und Bürger Zeit, ohne dass erforderliche Straßenbaumaßnahmen nicht durchgeführt werden. Und um es zu verdeutlichen: Die Aussetzung der Beiträge bedeutet zunächst nur einen Aufschub und keine grundsätzliche Aufhebung der Zahlung von Straßenbaubeiträgen. Darauf, dass Forderungen der Stadt nicht verjähren, wird sicherlich von Seiten der Kämmerei geachtet. Erste Städte in NRW, wie z.B. Herford, Recklinghausen, Solingen und das westfälische Halle haben bereits ein solches Vorgehen beschlossen und die Kostenbeteiligung bis zum Zeitpunkt einer Entscheidung im Landtag ausgesetzt. Auf den zweiten Punkt unseres Antrages, der noch einmal in Ergänzung des Beschlusses aus der Dezember-Ratssitzung einen Appell ausspricht, würden wir verzichten, wenn hier ausgehend der Diskussion im Finanz- und Personalausschuss unnötige Doppelungen von der Mehrheit gesehen werden. Außerdem hat Offen für Bürger einen umfangreichen Resolutionstext eingebracht, über den wir später noch zu debattieren haben. Letztlich bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung schnellstens Klarheit schafft, ob eine neue gesetzliche Regelung sowohl im Sinne der Bürgerinnen und Bürger als auch der Kommunen erlassen wird oder ob alles beim Alten bleibt mit weiteren hohen Kosten für die Bürger und einer klammen Kommune, die diese erheben muss.

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