AutorInEin Beitrag von Lühr
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
21.05.2019

Rede zur Änderung der Haushaltssatzung

Wir dokumenrieren die Rede unseres Stadtverordneten Lühr Koch zum Top 7 – Haushaltssatzung 2019:   Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,  die Anlage zur Beschlussvorlage gibt mir die Möglichkeit, auf ein paar Dinge hinzuweisen, die den wenigsten Bürger*innen bekannt sein dürften. Jedenfalls habe ich in Gesprächen, die ich in den letzten Jahren geführt habe, immer nur blankes Erstaunen geerntet.   Da ist zu allererst die Tatsache, dass Gemeinden natürlich einen Haushalt haben müssen. Wie der aussieht, was da geht bzw. was genehmigt wird, das entscheidet letztendlich aber nicht der Rat sondern die Bezirksregierung.   Weiter ist festzustellen, dass Oberhausen ausgeben kann, soviel es will. Mit einer Einschränkung: Für jeden mehr ausgegebenen Euro muss an anderer Stelle gekürzt werden. Also, das eine mit dem Anderen kompensieren.   Das zeigt, dass die Verpflichtungen der Stadt Oberhausen gegenüber ihren Bürger*innen nicht wirklich wichtig sind. Vorrangig wichtig sind die Verpflichtungen gegenüber der Bezirksregierung. Womit sich der marode Zustand der Schulen, Kitas, Straßen und Grünanlagen leicht erklären lässt.   Nein, ich will die Verantwortung für fehlendes Personal und die benannten Zustände nicht auf die Bezirksregierung abschieben. Ganz im Gegenteil! Ich mache darauf aufmerksam, dass die Politik in Bund, Land und den Kommunen derartige Konstrukte und deren Ergebnisse ermöglicht hat. Zwei große und zwei kleine Parteien waren wechselseitig daran beteiligt.   Jeder, der offenen Auges durch die Stadt geht, sieht, dass Investitionen unumgänglich sind. Alleine für Schulen und Kindertagesstätten sind lt. ver.di mehr als Mio notwendig. Die Fördergelder, die mit Gute Schule 2020 und so weiter fließen werden, sind da bekanntlich nur ein kleiner Tropfen. Doch Gebäude, Straßen, Sportanlagen, Büroeinrichtungen usw., kurz, das gesamte Anlagevermögen wird weiter verfallen. Eine Investitionsquote von etwa 65% heißt nämlich nichts anderes, als dass noch nicht einmal 2/3 des maroden Anlagevermögens durch Neuinvestitionen ersetzt werden. Zum besseren Vorstellen: Eine verfallene Schule mit 30 Räumen wird mit 20 Räumen neu gebaut, Straßen sind nicht mehr sechs sondern nur noch 4 Meter breit, neue Schwimmbäder hätten 16,50 Meter statt 25 Meter lange Bahnen, statt 2 Radwegen wird keiner saniert. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht von der Zukunft sondern vom IST-Zustand. Was sagt die Bezirksregierung dazu? Auf Seite 11 werde ich fündig: Für städtische Investitionen sind die Folgeaufwendungen zu berücksichtigen. Das ist, denke ich, selbstverständlich. Aber dann: Die Regierungspräsidentin wird auch zukünftig „ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung von Vermögenserlösen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen“ richten. Wie soll das denn gehen? Wer bitte kauft denn zu schmale Straßen, zu kurze Schwimmbäder, zu kleine Schulen oder keine Radwege? Scherz beiseite: Frau Radermacher verlangt nichts anderes, als dass Oberhausen auch noch sein letztes Silber an Privat verkauft. Dass das nicht wirklich viel ist, wissen wir alle.   Zum bösen Schluss: Natürlich dürfen die warnenden Hinweise auf unnötigen Personalaufwand und zu ausufernde Stellenplanung nicht fehlen! „Aufwendungen sind auf Notwendiges zu beschränken“, heißt es unter anderem auf Seite 4.   Das spüren die Beschäftigten am eigenen Leib. Trotz aller Anstrengungen werden die Ergebnisse dürftiger, manchmal gibt es gar keine vorzeigbaren Ergebnisse mehr.   Was mich aber besonders interessiert: wenn alle Aufwendungen kompensiert werden müssen und auf das Notwendigste zu beschränken sind, wie erklären und kompensieren sie den Mehraufwand für die laufenden Gehaltszahlungen für die gerade abgewählte Dezernentin bis 2022? Durch weitere Personaleinsparungen im Verwaltungs- Schul oder Kitabereich? Durch höhere Parkgebühren? Oder was noch?Darauf erwartet meine Fraktion eine direkte Antwort. Wir werden sie der Öffentlichkeit vorstellen.   Die LINKE.LISTE hat bisher keinem dieser Haushalte zugestimmt und wird folgerichtig auch diesem Beitrittsbeschluss die Zustimmung verweigern.

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