Die einstweilige Verfügung gegen ihn empfindet Yusuf Karacelik, Aufsichtsratsmitglied der OGM, als maßlos und erklärt: „Ich habe mich bei meinen Äußerungen ausschließlich auf die Aussage des Stadtkämmerers Apostolos Tsalastras bezogen, der in der WAZ v. 26.6. gesagt hatteWenn es sich aber um ein totales Organversagen handelt, […], dann ist auch die Spitze zur Verantwortung zu ziehen.Gegen mich wird nun gerichtlich vorgegangen, während der Parteifreund nicht einmal zur Rechenschaft gezogen wird.“
„Bereits vor der Sondersitzung sollte ich mit der einstweiligen Verfügung eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Ich sollte bis zu einem festgesetzten Datum eine Unterlassungsklage unterschreiben, damit die von mir verlangte Sondersitzung nicht stattfinden sollte. In der Sitzung selbst wurde massiver Druck ausgeübt, der mich dazu veranlassen sollte, meinen Antrag zurückzuziehen. Ich habe mich aber natürlich nicht einschüchtern lassen“, kommentiert Karacelik.
Karacelik ist überrascht über das demokratische Verständnis des OGM-Geschäftsführers Hartmut Schmidt: „Ich sehe meine Arbeit als Aufsichtsratsmitglied der OGM darin, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und ggf. auch kritische Fragen zu stellen. Ich hätte mir hier eine angemessene politische Diskussionskultur gewünscht. Wozu bedarf es eines Aufsichtsrates, wenn dessen Mitglieder nur die Interessen des Unternehmens zu schützen haben und begangene Fehler nicht beanstanden dürfen? Der Umgang mit kritischen Aufsichtsratsmitgliedern ist alles andere als demokratisch und zutiefst enttäuschend. Ich hätte mir gewünscht, dass auch die übrigen Aufsichtsratsmitglieder das Gremium, welches sie besetzen, auch als ein Kontrollgremium wahrnehmen würden.“
Karacelik möchte den Umgang mit ihm nicht einfach so hinnehmen: „Es ist eine politische Kontroverse, die in den dafür vorgesehenen Gremien statt zu finden hat und nicht vor Gerichten. Ich halte mir weitere Schritte daher zunächst offen.“ Enttäuscht zeigt er sich über das Landgericht Duisburg, welches ihn nicht angehört hat, sondern sich lediglich auf die subjektive Meinung von Herrn Schmidt stützte.
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