Es ist eine unzumutbare Haltung der STOAG, Menschen mit E-Scootern nicht weiterhin mit Bus und Bahn befördern zu wollen. Thomas Haller, Behindertenpolitscher Sprecher für die LINKE.LISTE merkt dazu an: „Es kann nicht sein, dass in einem Land wo die UN-Behindertenrechtskonvention gilt, jetzt genau die Betroffenen regelrecht hintergangen werden. Bitter ist auch die Grundlage, worauf sich die Entscheidung beruft, denn das Gutachten ist weder repräsentativ noch qualitativ. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung muss ausdrücklich gesichert sein, denn wie der Landesbehindertenbeirat feststellte, stehen jährlich 120 Millionen Euro an öffentlichen Zuwendungen für den ÖPNV zur Verfügung. Diese Mittel sollten den Mehraufwand sowie die kostenfreie Mitnahme von betroffenen Personen sicherstellen“.
Auch Fraktionsvorsitzender Yusuf Karacelik sieht die Entscheidung der STOAG für fatal, denn „die Kommunen verpflichten sich die Mobilität der Bevölkerung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu erfüllen.“ Die LINKE.LISTE stellt sich somit gegen die Forderung der STOAG, auf die ÖPNV angewiesenen Menschen im Stich zu lassen, was einer inklusiven Gesellschaft entgegen steht und die Ausgrenzung einer bestimmten Gesellschaftsgruppe intendiert.
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