Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) hat das Jobcenter Erfurt dazu verpflichtet, für die Beschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an pandemiebedingtem Homeschooling zu sorgen.
Die Antragstellerin bezieht SGB II Leistungen und besucht die 8. Klasse der staatlichen Grund- und Regelschule. Ihre Mutter hatte die Übernahme der entstehenden Kosten für einen Computer sowie Drucker nebst Zubehör beantragt, was Jobcenter und Sozialgericht ablehnten.
Das LSG sorgte per einstweiliger Anordnung für die Durchsetzung des Anspruchs, die Entscheidung ist unanfechtbar (Az.: L 9 AS 862/20 B ER).